FAQ

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sie wird stetig aktualisiert

01 – Wurde die Stadt Wermelskirchen direkt Opfer des Cyberangriffs?

Nein, die Stadt Wermelskirchen wurde selber nicht angegriffen. Der Angriff richtete sich ausschließlich gegen das Rechenzentrum Südwestfalen IT (SIT). Die Stadt Wermelskirchen ist nur deshalb von diesem Cyberangriff betroffen, weil wir viele Computerprogramme und elektronische Fachanwendungen über dieses Rechenzentrum beziehen. Auch unseren Internetzugang sowie unser E-Mail-System erhalten wir von dort.

02 – Um was für einen Cyberangriff handelt es sich?

Hintergrund der Cyberattacke ist ein Erpressungsversuch durch einen sogenannten Verschlüsselungstrojaner. Dieser Verschlüsselungstrojaner wurde von außen in das Netzwerk der SIT eingeschleust, so dass jetzt auf eine Reihe von Daten und Anwendungen bei der SIT nicht mehr zugegriffen werden kann.

03 – Wurden durch den Cyberangriff persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger abgefischt?

Am 26.01.2024 wurde seitens der SIT ein forensischer Bericht zum Cyberangriff veröffentlicht, der dieses Problem thematisiert. Demnach konnten für einen Datenabfluss während des Angriffs keine konkreten Anzeichen gefunden werden. Seit dem 30. Oktober 2023 wird zudem Monitoring-Software eingesetzt, um das Darkweb nach Daten zu durchsuchen, die mit der SIT in Verbindung stehen. Diese Maßnahme hat bisher keinerlei Hinweise auf die Veröffentlichung von Daten erbracht.

04 – Welche Einschränkungen gibt es durch den Cyberangriff?

Durch den Cyberangriff kann die Stadtverwaltung das Internet zur Zeit nur sehr eingeschränkt nutzen. Dadurch sind viele Computerprogramme und elektronische Fachanwendungen, die für die Erledigung der täglichen Arbeiten erforderlich sind, nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar.

Mittlerweile können wir E-Mails von außen empfangen oder nach außen versenden. E-Mails, die Sie in den vergangenen Tagen an uns gesendet haben, sind unwiederbringlich verloren. Sie werden auch dann nicht zugestellt, sobald das System wieder funktioniert. Einschränkungen gibt es aber weiterhin bei allen Geräten, die nicht im Netzwerk der Stadt sind. Dies sind insbesondere die Schulen und Kitas.

05 – Wie ist die Stadtverwaltung gegenwärtig erreichbar?

Die Stadt ist zur Zeit auf drei verschiedenen Wegen erreichbar:

Per E-Mail sind alle Mitarbeiter über ihre regulären Adressen erreichbar.

Auch per Telefon sind wir über die zentrale Telefonnummer 02196 710-0 erreichbar. Zusätzlich können Sie auch Ihren persönlichen Ansprechpartner über die direkte Durchwahl erreichen. Hier finden Sie ein Übersicht aller Rufnummern.

Persönlich können Sie uns montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus besuchen. Nachmittags ist eine persönliche Vorsprache bis auf Weiteres nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Für das Bürgerbüro vereinbaren Sie bitte online einen Termin!

06 – Welche Dienstleistungen kann die Stadtverwaltung zur Zeit anbieten?

Durch den Cyberangriff können einige Dienstleistungen der Stadtverwaltung nur eingeschränkt oder gar nicht angeboten werden. Hier finden Sie eine Übersicht aller gegenwärtig möglichen Dienstleistungen.

07 – Wie lange werden die Einschränkungen andauern?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht abschätzbar, wie lange die Einschränkungen andauern werden. Sowohl die SIT, als unser Dienstleister, als auch die IT-Abteilung der Stadtverwaltung arbeiten mit Hochdruck daran, nach und nach alle Systeme wieder verfügbar zu machen. Wie lange es dauern wird, bis alles wieder normal läuft, kann momentan nicht gesagt werden.

08 – Erinnerungs-Mails für Termine im Bürgerbüro

Ab dem 3. Januar 2024 kann man für das Bürgerbüro wieder Termine über das Online-Tool buchen. Die Meldesystem-Software wurde getestet und funktioniert wieder.

09 – KFZ-Zulassungsstelle

Die KFZ-Zulassungsstelle in Wermelskirchen ist keine Einrichtung der Stadt Wermelskirchen, sondern des Rheinisch-Bergischen Kreises. Aktuell leisten im Rahmen einer Notfalllösung benachbarte Städte und Kreise Amtshilfe.

10 – Was muss ich machen, wenn ich der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat für bestimmte Zahlungen erteilt habe?

Derzeit können wir keine Abbuchungen über SEPA-Lastschriftverfahren vornehmen. Etwaige Forderungen bleiben natürlich bestehen. Wir bitten Sie daher, fällige Zahlungen selbstständig zum Fälligkeitstermin an uns zu überweisen. Bitte nutzen Sie dazu das folgende Konto:

  • Stadtsparkasse Wermelskirchen,
  • IBAN: DE41 3405 1570 0000 1000 57
  • BIC: WELADED1WMK

Geben Sie dabei unbedingt und lediglich das aus Ihrem entsprechenden Bescheid ersichtliche Kassenzeichen als Verwendungszweck an. Abbuchungen, die für die Stadt durch Dritte oder durch andere Dienstleister erfolgen, sind nicht betroffen. Diese Abbuchungen werden weiterhin vorgenommen. Prüfen Sie im Zweifel bitte Ihre Kontoauszüge zum Fälligkeitstermin.

11 – Erhalte ich meine Zahlungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss pünktlich?

Gegenwärtig arbeiten die Fachleute der SIT, unsere IT-Abteilung sowie unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanzbereich vorrangig und mit Hochdruck daran, alle Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe fristgerecht auszuzahlen. Seit Bekanntwerden des Cyberangriffs ist uns das bisher in allen Fällen gelungen. Sollten Sie dennoch feststellen, dass Sie eine Zahlung wider Erwarten nicht oder nicht fristgerecht erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.

12 – Wie lange werden die Einschränkungen andauern?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht abschätzbar, wie lange die Einschränkungen andauern werden. Sowohl die SIT als auch die IT-Abteilung der Stadtverwaltung arbeiten so schnell wie möglich daran, nach und nach alle Systeme wieder verfügbar zu machen.

13 – Wo erhalte ich weitere allgemeine Informationen?

Sie finden oben eine Presse-Seite, die einen Überblick sowohl über die offiziellen Pressemitteilungen der SIT als auch die Berichte der Print- und Online-Medien gibt und die ständig aktualisiert wird.

14 – Wie genau ist der Cyberangriff auf die Südwestfalen-IT abgelaufen?

Am 26.01.2024 wurde durch die SIT bzw. die beauftragte Forensik-Firma der Abschlussbericht zum Angriff veröffentlicht worden.

Die letzte Aktualisierung erfolgte am 22.02.2024 um 14:00

.