ZULASSEN VON KRAFTFAHRZEUGEN

Notfallzulassungen für Bürger des Rheinisch-Bergischen Kreises ab sofort möglich

Im Rahmen einer Notfalllösung leisten benachbarte Städte und Kreise dem Rheinisch-Bergischen Kreis Amtshilfe, die es ermöglicht, dass Personen und Unternehmen ihre Fahrzeuge zulassen können. Die besonderen Umstände und gesetzlichen Regelungen erfordern, dass bei allen Zulassungen ausschließlich die Kennzeichen der jeweiligen Nachbarstädte beziehungsweise Kreise zugeteilt werden – das sind LEV, RS, ME, SG oder SU. Es kann also aktuell kein „GL“-Kennzeichen ausgegeben werden.

Angeboten werden folgende Dienstleistungen:

  • Neuzulassung
  • Umschreibungen
  • Abmeldung/Außerbetriebsetzung
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen

Sobald die Zulassungsstellen des Rheinisch-Bergischen Kreises wieder vollumfänglich an das
Behördennetz angeschlossen ist, stehen diese Dienstleistungen in gewohnter Weise zur
Verfügung. Hier finden Sie aktuelle Informationen.

Die offizielle Pressemitteilung des RBK zum Download:

Notfall-Zulassungen für Bürger des RBK ab sofort möglich