Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Veranlagung der Abwassergebühren
01 – Warum erhalte ich neben meiner BEW-Abrechnung eine separate Abrechnung für die Abwassergebühren?
Aufgrund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster müssen die Abwassergebühren von der erhebenden Kommune selbst per Bescheid festgesetzt werden. Dadurch soll die Gebührenerhebung für Sie als Gebührenzahlerin/Gebührenzahler nachvollziehbarer werden.
02 – An wen muss ich meine Gebühren zahlen?
Die Zahlung erfolgt an die BEW. Ihre Stadtverwaltung erlässt den Bescheid, die BEW ist jedoch weiterhin als sogenannter Verwaltungshelfer auch mit dem Inkasso beauftragt. Die Gebührenforderung der Stadt Wermelskirchen wird damit erfüllt.
03 – An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Die Ansprechpartnerin/der Ansprechpartner ergibt sich aus dem Bescheid. Bitte rufen Sie bei Fragen das Service – Team der BEW an.
04 – Gebührensätze und rechtliche Grundlagen:
Schmutzwassergebühren (Kanal)
Jahr | Gebührensatz | Rechtliche Grundlage |
2022 | 3,36 € | Änderungssatzung zur 4. Nachtragssatzung vom 12.12.2023 zur Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) vom 12.12.2017 |
2023 | 3,50 € | Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) vom 12.12.2017 in der Fassung der 5. Nachtragssatzung vom 13.12.2022 |
2024 | 3,76 € | Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) vom 12.12.2017 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 12.12.2023 |
Fäkaliengebühren (Abflusslose Grube)
Jahr | Gebührensatz | Rechtliche Grundlage |
2022 | 11,31 € | Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläran- lagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 14.12.2021 |
2023 | 11,62 € | Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläran- lagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017 in der Fassung der 5. Nachtragssatzung vom 13.12.2022 |
2024 | 11,62 € | Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläran- lagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017 in der Fassung der 5. Nachtragssatzung vom 13.12.2022 |
Die Satzungen können bei der Stadtverwaltung eingesehen werden
05 – Endabrechnung für das Jahr 2022
Die abschließende Endabrechnung der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2022 mit neu kalkuliertem Gebührensatz wird voraussichtlich bis Ende des I. Quartals 2024 erfolgen.
06 – Noch weitere Fragen?
Bei Fragen zu den Gebühren können Sie sich gerne direkt an die Stadt Wermelskirchen, Kämmerei, Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb, Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen, (E-Mail: abwasser@wermelskirchen.de, Telefon: 02196/710-226, 710-236 oder 710-237) wenden.